Durch das Klicken des „Zustimmen“-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für diese Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu. Darüber hinaus willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten (Google Maps API). In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden. Weiterführende Details finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Dies ist kein Instrument für eine rechtsgültige Auskunft!
Auskunft über die rechtskräftigen Bauleitpläne, die in Aufstellung befindlichen Bauleitpläne und die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung erhalten Sie in den jeweiligen Bauämtern der Städte und Gemeinden.
Die bereitgestellten Informationen sind nach bestem Wissen und Gewissen erarbeitet und geprüft worden. Wegen der Vielzahl der Geodaten kann aber für die Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit und Qualität sowie für die jederzeitige Verfügbarkeit des Kartendienstes keine Gewähr übernommen werden.
Rechtsverbindliche Aussagen zu den einzelnen Bebauungsplänen können nur auf Grundlage der Originalverordnungen bzw. Satzungen von den zuständigen Stellen getroffen werden. Eine Haftung für Schäden, die aus der Nutzung der in dieser Anwendung angebotenen Informationen entsteht, ist ausgeschlossen.